Vor der Überarbeitung oder Verbesserung einer bestehenden
Wappenvorlage, bevor man diese lobt oder verteidigt, muß man
sich mit den heraldischen Regeln auseinandersetzen, die der Wappenkunde
zugrunde liegen.
Als Wappen im eigentlichen Sinn gilt schon der mit Farben und Figuren
belegte Schild, ohne Beiwerk.
Die größtenteils übliche Darstellungsform der Adels-
und Familienwappen bezeichnet man als Vollwappen. Diese bestehen
aus dem Schild, dem Helm mit Helmzier und den Helm-decken. Bei diesen
drei Hauptbestandteilen handelt es sich um reine Schutzwaffen und
nicht um solche, die auch dem Angriff dienen könnten. Das Wort
Waffen ist übrigens von Wappen abgeleitet.
Der Brauch, seinen Schild mit Farben und Zeichen zu versehen und
seinen Helm zu schmücken, ist ursprünglich zur besseren
Unterscheidung im Krieger im Kampfgetümmel entstanden, besonders
zur Zeit der Kreuzzüge. Ihren Höhepunkt findet die Heraldik
jedoch im mittelalterlichen Turnierwesen, um die Teilnehmer besser
voneinander unterscheiden zu können. Herolde wachten über
den Brauch und Mißbrauch von Farben und Zeichen, daher der
Name Heraldik.
Bei der Farbwahl beschränkt man sich auf die vier Grundfarben
Rot, Blau, Schwarz und Grün, dazu die Metalle Gold = Gelb und
Silber = Weiß. Die Farbregel verlangt, daß im farbigen
Feld metallige Darstellungen, oder umgekehrt, erfolgen sollen. Wenn
möglich, sollte immer Farbe Metall berühren wobei. bei
Nebensächlichem Ausnahmen gestattet sind. Natürliche Farben
und auch Purpur werden nur ausnahmsweise verwendet.
Verwirrung stiftet immer wieder die Seitenbezeichnung in Wappen.
"heraldisch rechts" bedeutet vom Träger aus rechts
und vom Beschauer aus links. Dies wird verständlich, wenn z.B.
ein Mensch dargestellt ist, so bleibt dessen rechte Hand rechts
und wird nicht zur linken. Um das Ganze zu vereinfachen, kann man
"heraldisch rechts", gleich vom Beschauer aus links, mit
"vorne" bezeichnen und "heraldisch links" mit
"hinten". Beim Lesen von Farbfolgen auf Schilden und Fahnen
wird immer, wie bei einem Buch, vom Beschauer aus von links nach
rechts und von oben nach unten gelesen. Bei einer Schrägteilung
o.ä. wird immer oben und nicht links begonnen.
Bei der Verwendung des Helmes ist es üblich, daß gekrönte
Bügelhelme Adeligen vorbehalten sind, während Bürgerliche
den Stech- oder den Kübelhelm benutzen sollten. Neben dem Schild
hat die Helmzier die Aufgabe den Träger zu charakterisieren,
oftmals wird ein Bild aus dem Schildinhalt wiederholt. Es leuchtet
auch ein, daß im Kampfgetümmel oder bei Turnieren der
Helmschmuck besser erkennbar war als teilweise der Schild.
Die Helmdecken werden in den Hauptfarben des Schildes gehalten,
sie zeigen normalerweise außen die Farbe und innen Metall.
Die Form des Schildes und die Gestaltung der Helmdecken können
bei der Darstellung frei variiert werden, solange der Schildinhalt
in Aussage und Farbe unverändert bleibt und bei den Helmdecken
die Farben beibehalten werden.
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